Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.07.1980, Az.: BVerwG 1 WB 57/78
Anfechtungsantrag; Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung; Ermessensausübung; Auswahl für Dienstposten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.07.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 57/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11571
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 73, 48 - 51
Amtlicher Leitsatz
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über einen Anfechtungsantrag ist regelmäßig die Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das Wehrdienstgericht.
2. Es steht im Ermessen der zuständigen militärischen Stelle, welchen Soldaten sie für einen bestimmten Dienstposten auswählt.
3. Eine Ermessensentscheidung ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die zuständige militärische Stelle ohne Verschulden von einem falschen Sachverhalt ausgeht.