Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1987, Az.: 12 RK 6/86

Ermittlung; Verkehrsauffassung ; Abgrenzung; Arbeitnehmerbegriff ; Angestelltenbegriff; Kundendiensttechniker; Klärung der Gesamtumstände

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.12.1987
Aktenzeichen
12 RK 6/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11423
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 15.06.1982 - 21 KR 76/79
LSG Hamburg 18.04.1985 - VI KRBf 22/82

Fundstellen

  • DB (Beilage) 1989, 4 (Kurzinformation)
  • Finke, SGb 88, 558

Amtlicher Leitsatz

Die Ermittlung der Verkehrsauffassung, ob eine Beschäftigung (hier als Kundendiensttechniker eines Unternehmens, das Fotokopiergeräte verkauft und vermietet) als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, ist erst nach Klärung der tatsächlichen Gesamtumstände der Beschäftigung möglich (Fortführung von BSGE 47, 106, 108/109).