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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.06.1981, Az.: BVerwG 7 B 137/81

Regelmäßiger Standort; Objektive Merkmale; Kraftfahrzeug; Subjektive Vorstellung; Verfügungsberechtigter

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.06.1981
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 137/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 11668
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG München

Fundstelle

  • NJW 1982, 251 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Für die Frage, welches der regelmäßige Standort eines Kraftfahrzeugs i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 und des § 27 Abs. 2 StVZO ist, wird ein objektiver Maßstab zugrunde gelegt. Es kommt also allein auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten an.