Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.05.1964, Az.: 4 AZR 235/63
Bewertung eines Beamtendienstpostens; Tätigkeitskatalog der Bewertungsrichtlinien; Bundespost; Regelbewertung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.05.1964
- Aktenzeichen
- 4 AZR 235/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10130
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1 TVG
- § 3 Abs. 2 TO A
- Anl. 1a TO A
Fundstellen
- BAGE 16, 49 - 58
- DB 1964, 1451 (Kurzinformation)
- PersV 1965, 42
Amtlicher Leitsatz
1. Ist die Bewertung eines Beamtendienstpostens, auf dem ein Angestellter tätig ist, auf Grund des Tätigkeitskatalogs der Bewertungsrichtlinien nicht durchführbar, so kann die Bundespost sie außerhalb der Regelbewertung vornehmen.
2. Die Bewertung eines solchen Dienstpostens kann von den Arbeitsgerichten nur auf eine Verletzung beamtenrechtlicher oder das Bewertungsverfahren betreffender Vorschriften sowie darauf nachgeprüft werden, ob die Einweisung des Angestellten auf den in Frage kommenden Dienstposten sich im Rahmen des billigen Ermessens hält.