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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1984, Az.: VI ZR 262/82

Zerstörung; Bastlerstück; Unikat; Modellboot; Wiederherstellung; Wertersatz; Vermögenswert; Materialaufwand; Arbeitszeit; Schätzungsgrundlagen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.07.1984
Aktenzeichen
VI ZR 262/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12657
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1985, 39-42
  • MDR 1984, 925-926 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2282-2284 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für die Zerstörung eines Bastlerstücks, das als Unikat anzusehen ist (hier: Modellboot), kann nicht Wiederherstellung, sondern nur Wertersatz in Geld verlangt werden.

2. Der zu ersetzende Vermögenswert kann in solchen Fällen in der Regel nicht nach dem vergeblichen Aufwand für Material und Arbeitszeit geschätzt werden. Zu möglichen anderen Schätzungsgrundlagen.