Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.07.1984, Az.: VI ZR 262/82
Zerstörung; Bastlerstück; Unikat; Modellboot; Wiederherstellung; Wertersatz; Vermögenswert; Materialaufwand; Arbeitszeit; Schätzungsgrundlagen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.07.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 262/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12657
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1985, 39-42
- MDR 1984, 925-926 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 2282-2284 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Für die Zerstörung eines Bastlerstücks, das als Unikat anzusehen ist (hier: Modellboot), kann nicht Wiederherstellung, sondern nur Wertersatz in Geld verlangt werden.
2. Der zu ersetzende Vermögenswert kann in solchen Fällen in der Regel nicht nach dem vergeblichen Aufwand für Material und Arbeitszeit geschätzt werden. Zu möglichen anderen Schätzungsgrundlagen.