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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.04.1978, Az.: 2 BvR 202/78

Anordnung; Durchsuchung von Personen; Mitgeführte Gegenstände; Einlaßkontrolle; Sitzungssaal; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken; Verteidiger; Eingriff in die Berufsausübung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.04.1978
Aktenzeichen
2 BvR 202/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10923
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Heidelberg 23.02.1978 - 4 Ks 1/77

Fundstellen

  • BVerfGE 48, 118 - 127
  • JZ 1978, 347-348
  • NJW 1978, 1048-1049 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken stellt die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände, auch wenn es sich um Einlaßkontrollen von vorgelagerten Räumlichkeiten handelt, dar.

2. Der Eingriff in die Berufsausübung ist durch § 176 GVG gedeckt, wenn die Anordnung die am Verfahren beteiligten Verteidiger betrifft.