Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.04.1978, Az.: 2 BvR 202/78
Anordnung; Durchsuchung von Personen; Mitgeführte Gegenstände; Einlaßkontrolle; Sitzungssaal; Keine verfassungsrechtlichen Bedenken; Verteidiger; Eingriff in die Berufsausübung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.04.1978
- Aktenzeichen
- 2 BvR 202/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10923
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Heidelberg 23.02.1978 - 4 Ks 1/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 48, 118 - 127
- JZ 1978, 347-348
- NJW 1978, 1048-1049 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken stellt die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände, auch wenn es sich um Einlaßkontrollen von vorgelagerten Räumlichkeiten handelt, dar.
2. Der Eingriff in die Berufsausübung ist durch § 176 GVG gedeckt, wenn die Anordnung die am Verfahren beteiligten Verteidiger betrifft.