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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.1958, Az.: 1 BvR 155/58

Grundsatz des gesetzlichen Richters; Beschwerdegericht; Zurückweisung an Erstgericht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
13.03.1958
Aktenzeichen
1 BvR 155/58
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1958, 10244
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München 20.02.1958 - Ws 117-118/58
LG Kempten 27.02.1958 - KMs 7/56

Fundstelle

  • BVerfGE 7, 327 - 330

Redaktioneller Leitsatz

Wenn das Beschwerdegericht, ohne selbst in der Sache eine Entscheidung zu treffen, die Sache an das Erstgericht zurückverweist, wird nicht zwingend gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters verstoßen.