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Art. 74 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung für Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
Verf,RP
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
100-1

(1) Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands.

(2) Träger der Staatsgewalt ist das Volk.

(3) Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.