Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.12.1985, Az.: BVerwG 1 WB 25/85
Beschwerde gegen Beurteilung; Berechnung der Beschwerdefrist; Eröffnung der Stellungnahme; Anfechtung einer Beurteilung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.12.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 25/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12284
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZWehrr 1986, 119
Amtlicher Leitsatz
1. Richtet sich die Beschwerde gegen eine Beurteilung, so wird der Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist nicht durch eine spätere Eröffnung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten hinausgeschoben.
2. Die für die Anfechtung einer Beurteilung und der dazu ergangenen Stellungnahme des höheren Vorgesetzten maßgeblichen Fristen sind nach dem jeweiligen Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe gesondert zu berechnen.