Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.05.1974, Az.: V ZR 187/72
Sicherungshypothek des Bauunternehmers; Anspruch auf Eintragung; Bauhandwerkersicherungshypothek; Schadensersatz aus Verzug; Anspruch auf Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.05.1974
- Aktenzeichen
- V ZR 187/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11218
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BauR 1974, 419
- DB 1974, 1719 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1974, 1007-1008 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 1761-1762 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Zu A:
§ 648 BGB erlaubt es dem Unternehmer, für Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek zu verlangen.
Zu B:
Auch Schadensersatzansprüche aus Verzug sind im Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek inbegriffen.
Hinweis zu A:
Darunter fallen zunächst die Vergütungsansprüche des Unternehmers und der Architekten und Ingenieure.