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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 15.01.2004, Az.: 1 BvR 1807/98

Aufarbeitung rechtlicher Themen in den Medien; Grenzen unerlaubter Rechtsberatung; Verfassungsbeschwerde des privaten Fernsehsenders Radio Tele Luxemburg (RTL); Grenzen der Rundfunkfreiheit; Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes; Geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Einsatz unlauterer Mittel in Rundfunksendungen; Überwachung der Rundfunkprogramme durch die Landesmedienanstalten

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.01.2004
Aktenzeichen
1 BvR 1807/98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 32484
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JA 2005, 18-20 (Volltext mit red. LS)
  • KF 2004, 137-138
  • NJW 2004, 672-673 (Volltext mit amtl. LS) "Fall Mahnman"
  • NVwZ 2004, 721 (red. Leitsatz)
  • ZUM 2004, 304-306 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Die Auffassung eines Gerichts, nach der jede Form der Berichterstattung über rechtliche Themen eine Verletzung des Rechtsberatungsgesetzes darstellt, verletzt die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  1. 2.

    Das Urteil des OLG Köln (NJW 1999, 502) hat die Abgrenzung zwischen journalistischer Tätigkeit und konkreter Rechtsberatung nicht ausreichend gewürdigt und damit den privaten Fersehsender RTL in seinem Grundrecht der Rundfunkfreiheit beeiträchtigt.