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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1991, Az.: 2 BvR 712/90

Soldat; Truppendienstliche Maßnahme; Wehrbeschwerde; Verteidigungsministerium; Frist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.01.1991
Aktenzeichen
2 BvR 712/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12395
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1991, 766-767 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Auslegung der §§ 21, 17, daß ein Soldat gegen eine truppendienstliche Maßnahmen des Bundesministeriums für Verteidigung den Antrag auf gerichtliche Entscheidung binnen 2 Wochen einlegen und begründen muß und ihm bei Fristversäumung der Rechtsbehelf endgültig abgeschnitten ist, auch wenn er dessen Zulässigkeitsbedingungen nicht zu kennen brauchte und darüber nicht belehrt wurde, verstößt gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG.