Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.01.1991, Az.: 2 BvR 712/90
Soldat; Truppendienstliche Maßnahme; Wehrbeschwerde; Verteidigungsministerium; Frist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 30.01.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 712/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12395
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1991, 766-767 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Auslegung der §§ 21, 17, daß ein Soldat gegen eine truppendienstliche Maßnahmen des Bundesministeriums für Verteidigung den Antrag auf gerichtliche Entscheidung binnen 2 Wochen einlegen und begründen muß und ihm bei Fristversäumung der Rechtsbehelf endgültig abgeschnitten ist, auch wenn er dessen Zulässigkeitsbedingungen nicht zu kennen brauchte und darüber nicht belehrt wurde, verstößt gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV GG.