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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.07.1974, Az.: V ZB 9/74

Rechtsmittelfrist; Unzutreffende Angaben; Hinreichende Klarheit; Behebbarer Mangel; Rechtzeitigkeit der Einlegung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.07.1974
Aktenzeichen
V ZB 9/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11086
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1974, 1813 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 1011 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 1658 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Sind in einer Rechtsmittelschrift enthaltene Angaben über das anzufechtende Urteil hier: über Parteirollen, Betreff und Aktenzeichen) unzutreffend, ist aber das richtige Urteil der Rechtsmittelschrift beigefügt und vermag das Rechtsmittelgericht - wie an Hand der dort vorliegenden Unterlagen auch der Rechtsmittelgegner Innerhalb der Rechtsmittelfrist etwaige Zweifel darüber, welches Urteil angefochten werden soll, zu beheben, so steht der Rechtzeitigkeit der Einlegung nicht entgegen, daß die dem Rechtsmittelgegner zugestellte Rechtsmittelschrift (§ 519a ZPO) mangels Beifügung der anzufechtenden Entscheidung darüber innerhalb der Rechtsmittelfrist keine hinreichende Klarheit schafft.