Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.03.1982, Az.: VI ZR 220/80
Aufsichtspflicht; Bauherr; Zuverlässigkeit eines Architekten; Zuverlässigkeit eines Bauunternehmers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.03.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 220/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12322
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1982, 595
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Den Bauherrn treffen keine Aufsichtspflichten mehr, wenn einem zuverlässigen Architekten und Bauunternehmer die
Planung und Ausführung eines Bauvorhabens übertragen wurden.
Diese Vermutung gilt auch, wenn der Architekt oder Bauunternehmer als zuverlässig bekannt war.