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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.05.1984, Az.: 9b RU 6/83

Ausflug von Arbeitskollegen; Zurechnung; Nichtteilnahme eines Großteils der Belegschaft; Gefährliche Bootsfahrt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.05.1984
Aktenzeichen
9b RU 6/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10900
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 56, 283 - 287
  • NZA 1984, 269

Amtlicher Leitsatz

Ein Ausflug von Arbeitskollegen ist nicht als Betriebsausflug den Beschäftigungen zuzurechnen, wenn er so geplant ist, daß ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen kann oder vernünftigerweise wegen der Gefährlichkeit nicht mitmachen will (hier: mehrtägige gefährliche Bootsfahrt auf dem Luvua-Fluß in Zaire//Afrika).