Bundessozialgericht
Urt. v. 16.05.1984, Az.: 9b RU 6/83
Ausflug von Arbeitskollegen; Zurechnung; Nichtteilnahme eines Großteils der Belegschaft; Gefährliche Bootsfahrt
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.05.1984
- Aktenzeichen
- 9b RU 6/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10900
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 56, 283 - 287
- NZA 1984, 269
Amtlicher Leitsatz
Ein Ausflug von Arbeitskollegen ist nicht als Betriebsausflug den Beschäftigungen zuzurechnen, wenn er so geplant ist, daß ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen kann oder vernünftigerweise wegen der Gefährlichkeit nicht mitmachen will (hier: mehrtägige gefährliche Bootsfahrt auf dem Luvua-Fluß in Zaire//Afrika).