Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.12.1978, Az.: BVerwG 6 C 13/78
Eigennutzung der Wohnung; Mietentschädigung; Weitervermietung; Versetzung; Abordnung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 13.12.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 13/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hamburg 26.10.1971 - V VG 241/71
- OVG Hamburg 06.12.1974 - Bf I 4/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DokBer B 1979, 144
- VerwRspr 30, 668 - 672
Amtlicher Leitsatz
1. Die Eigennutzung der Wohnung am früheren Dienstort durch den Beamten (Soldaten) schließt die Gewährung von Mietentschädigung für diese Wohnung aus, gleichgültig, ob dadurch die Weitervermietung verzögert wird oder nicht.
2. Bei der Anwendung des BUKG § 6 Abs. 2 können nur solche Gründe als die Benutzung der Wohnung hindernd anerkannt werden, die durch die Versetzung oder Abordnung entscheidend geprägt sind und damit ihren Entstehungsgrund in der Sphäre des Dienstherrn haben (Vergleiche OVG Münster, 15.02.1971, I A 52/70, DÖD 1971, 154).