Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.12.1978, Az.: BVerwG 6 C 13/78

Eigennutzung der Wohnung; Mietentschädigung; Weitervermietung; Versetzung; Abordnung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.12.1978
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 13/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hamburg 26.10.1971 - V VG 241/71
OVG Hamburg 06.12.1974 - Bf I 4/72

Fundstellen

  • DokBer B 1979, 144
  • VerwRspr 30, 668 - 672

Amtlicher Leitsatz

1. Die Eigennutzung der Wohnung am früheren Dienstort durch den Beamten (Soldaten) schließt die Gewährung von Mietentschädigung für diese Wohnung aus, gleichgültig, ob dadurch die Weitervermietung verzögert wird oder nicht.

2. Bei der Anwendung des BUKG § 6 Abs. 2 können nur solche Gründe als die Benutzung der Wohnung hindernd anerkannt werden, die durch die Versetzung oder Abordnung entscheidend geprägt sind und damit ihren Entstehungsgrund in der Sphäre des Dienstherrn haben (Vergleiche OVG Münster, 15.02.1971, I A 52/70, DÖD 1971, 154).