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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 09.11.1976, Az.: VII R 22/76

Festsetzung des Streitwertes; Verfahren vor dem Finanzgericht; Abänderung des Streitwertes; Kompetenz des BFH

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
09.11.1976
Aktenzeichen
VII R 22/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 10348
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 120, 164 - 164
  • BStBl II 1977, 42

Amtlicher Leitsatz

Der BFH kann den Streitwert nicht auch für das Verfahren vor den Finanzgerichten festsetzen, sondern nur den von den Finanzgerichten festgesetzten Streitwert abändern.