Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1970, Az.: 5 AZR 539/69
Wiederholtes tatsächliches Verhalten; Verpflichtungswille; Tatsachenrichter; Berücksichtigung aller Umstände; Vertrauenstatbestand; Materielle Zuwendungen; Gewährung zusätzlicher freier Tage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.09.1970
- Aktenzeichen
- 5 AZR 539/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10082
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 28.10.1969 - 2 Sa 30/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 22, 429 - 435
- DB 1970, 2225-2226 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1971, 78-79 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1971, 163-164 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf einen Verpflichtungswillen auch für vergleichbare zukünftige Fälle geschlossen werden kann, hat der Tatsachenrichter unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.
2. Ein Vertrauenstatbestand zugunsten der Arbeitnehmer kann bei materiellen Zuwendungen eher angenommen werden als bei Gewährung zusätzlicher freier Tage oder Stunden aus besonderem Anlaß.