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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.09.1970, Az.: 5 AZR 539/69

Wiederholtes tatsächliches Verhalten; Verpflichtungswille; Tatsachenrichter; Berücksichtigung aller Umstände; Vertrauenstatbestand; Materielle Zuwendungen; Gewährung zusätzlicher freier Tage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.09.1970
Aktenzeichen
5 AZR 539/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 28.10.1969 - 2 Sa 30/69

Fundstellen

  • BAGE 22, 429 - 435
  • DB 1970, 2225-2226 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1971, 78-79 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1971, 163-164 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf einen Verpflichtungswillen auch für vergleichbare zukünftige Fälle geschlossen werden kann, hat der Tatsachenrichter unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.

2. Ein Vertrauenstatbestand zugunsten der Arbeitnehmer kann bei materiellen Zuwendungen eher angenommen werden als bei Gewährung zusätzlicher freier Tage oder Stunden aus besonderem Anlaß.