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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 19.07.1995, Az.: 2 BvR 2397/94

Bahnrecht; Linienführung; Trassierung; Abwägung; Betroffene Gemeinde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
19.07.1995
Aktenzeichen
2 BvR 2397/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13276
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Eberl, BayVerwBl 96, 107
  • NJW 1996, 3203 (red. Leitsatz)
  • NVwZ 1996, 261 (Volltext mit red. LS)
  • NuR 1996, 506-507 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich geboten, das Bundesschienenwegegesetz so auszulegen, daß eine endgültige Entscheidung über die Linienführung und Trassierung sowie die Abwägung erst im Rahmen der Verwaltungsentscheidungen stattfinden, so daß betroffene Gemeinden die Berücksichtigung ihrer Belange noch gegenüber der Verwaltung geltend machen können.