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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.03.1996, Az.: IV ZR 374/94

Gemischte Schenkung; Unentgeltlichkeit; Übereignung eines Hausgrundstücks; Ojektives Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.03.1996
Aktenzeichen
IV ZR 374/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 14189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1996, 754-755 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auch wenn der Vertrag über die Übereignung eines Hausgrundstücks keine ausdrückliche Schenkungsabrede enthält, kann eine (gemischte) Schenkung angenommen werden, wenn ein objektives Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

2. Eine gemischte Schenkung setzt eine Einigung der Beteiligten über die teilweise Unentgeltlichkeit voraus.