Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.11.1965, Az.: 2 BvR 337/65

Grundrecht auf rechtliches Gehör; Antrag des Gefangenen; Antrag auf bedingte Entlassung; Stellungnahme der Vollzugsbehörde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.11.1965
Aktenzeichen
2 BvR 337/65
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1965, 10425
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bremen 30.03.1965 - Qs 128/65
LG Bremen 25.05.1965 - 8 Ns 23/59

Fundstellen

  • BVerfGE 19, 198 - 202
  • MDR 1966, 211 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn über den Antrag des Gefangenen auf bedingte Entlassung entschieden wird, ohne daß ihm zuvor die vom Gericht eingeholte Stellungnahme der Vollzugsbehörde mitgeteilt wird, so ist dadurch das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt.