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§ 4 LEisenbG - Genehmigung

Bibliographie

Titel
Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)
Amtliche Abkürzung
LEisenbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
932-2

Ohne eine Genehmigung nach § 6 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396) dürfen weder Eisenbahnverkehrsleistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AEG erbracht noch eine Eisenbahninfrastruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 AEG betrieben werden.