Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.11.1981, Az.: VI ZR 234/80
Schadenberechnung; Beschädigter Pkw; Neuwagenbasis; Ausnahmefall
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.11.1981
- Aktenzeichen
- VI ZR 234/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12006
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1982, 477 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 433-434 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die in der Rechtsprechung überwiegende Übung, dem Eigentümer eines erheblich beschädigten Pkw eine Schadenberechnung "auf Neuwagenbasis" nur bis zu einer Fahrleistung von 1000 km zu gestatten, ist als Faustregel zu billigen. Zu den Grundsätzen, nach denen im Ausnahmefall eine gewisse Überschreitung dieser Grenze zulässig erscheinen kann.