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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.11.1981, Az.: VI ZR 234/80

Schadenberechnung; Beschädigter Pkw; Neuwagenbasis; Ausnahmefall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.11.1981
Aktenzeichen
VI ZR 234/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 477 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 433-434 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die in der Rechtsprechung überwiegende Übung, dem Eigentümer eines erheblich beschädigten Pkw eine Schadenberechnung "auf Neuwagenbasis" nur bis zu einer Fahrleistung von 1000 km zu gestatten, ist als Faustregel zu billigen. Zu den Grundsätzen, nach denen im Ausnahmefall eine gewisse Überschreitung dieser Grenze zulässig erscheinen kann.