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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.06.1975, Az.: 12 BJ 12/75

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Erhalt der Rechtseinheit; Förderung der Fortbildung des Rechts; Falsche Entscheidung der Vorinstanz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.06.1975
Aktenzeichen
12 BJ 12/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10840
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1975, 965 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 160a Nr 7

Amtlicher Leitsatz

Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn aufgrund der Ausführungen des Beschwerdeführers zu erwarten ist, daß die Entscheidung geeignet ist, in künftigen Revisionsverfahren die Rechtseinheit zu erhalten oder zu sichern oder die Fortbildung des Rechts zu fördern. Diese Voraussetzungen sind nicht schon deshalb gegeben, weil das LSG die Sache falsch entschieden hat.