Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1980, Az.: 4 AZR 809/78

Staatlich geprüfte Chemotechniker; Sonstige Angestellte; Vergleichbare Aufgaben; Technische Angestellte; Graduierte Chemieingenieure; Arbeitsvorgang

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.11.1980
Aktenzeichen
4 AZR 809/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 22.06.1978 - 1b Sa 45/76

Fundstelle

  • AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975

Amtlicher Leitsatz

1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für staatlich geprüfte Chemotechniker (Teil II L der Vergütungsordnung) können auf sonstige Angestellte mit vergleichbaren Aufgaben weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden.

2. Technische Angestellte im Sinne des allgemeinen Teils der Vergütungsordnung (BAT Anl. 1a VergGr Va Fallgruppe 1, BAT Anl. 1a VergGr IVb Fallgruppe 21) sind auch graduierte Chemieingenieure und sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

3. Bei einem solchen Angestellten kann die Bedienung und Wartung eines Gaschromatograph-Massenspektrometers ein Arbeitsvorgang sein.