Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.08.1983, Az.: BVerwG 6 P 15/81
Bestimmung des Vorsitzenden; Einfache Mehrheit; Kandidat; Mehrheit der Anwesenden; Wahl; Geschäftsführungsakt; Personalrat
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 03.08.1983
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 P 15/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11567
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Koblenz 08.01.1981 - 5 PV 5/80
- OVG Koblenz 15.05.1981 - 5 A 3/81
Rechtsgrundlage
- § 31 PersVG RhPf
Fundstellen
- DVBL 1984, 47-48 (Volltext mit amtl. LS)
- DVBl 1984, 47-48 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die für die Bestimmung des Vorsitzenden erforderliche einfache Mehrheit setzt voraus, daß der Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält. Die Bestimmung des Vorsitzenden ist keine Wahl im eigentlichen Sinn, sondern ein Geschäftsführungsakt, der in Form eines Beschlusses des Personalrats zu treffen ist und wie alle Beschlüsse der Regelung des § 35 unterliegt.