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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.09.1975, Az.: VI ZR 156/74

Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Verkehrssicherungspflicht; Luftschacht; Öffentliche Verkehrsfläche; Sicherungspflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.09.1975
Aktenzeichen
VI ZR 156/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11350
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1976, 14
  • DB 1976, 1228 (Volltext mit red. LS)
  • MDR 1976, 134 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 50, 84

Redaktioneller Leitsatz

A: Auch in bezug auf Gefahren, die erst durch den unerlaubten und vorsätzlichen Eingriff eines Dritten begründet werden, kann die Verkehrssicherungspflicht bestehen.

B: Demnach müssen Abdeckroste über Luftschächten in oder an öffentlichen Verkehrsflächen (vorliegend Kaufpassage) gegen unbefugtes Abheben zu sichern.