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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.10.1981, Az.: 1 BvR 802/78

Grundrecht auf Berufsfreiheit ; Numerus clausus; Weiterstudium; Ungewisse Möglichkeit; Studienbewerber

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.10.1981
Aktenzeichen
1 BvR 802/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11424
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 59, 172 - 215
  • DVBl 1982, 445-447 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1454 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1982, 303-306 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das durch Art. 12 I i. V. mit Art. 3 I gewährleistete Zulassungsrecht von Studienbewerbern wird verletzt, wenn ihre Anträge auf Zuteilung eines vorhandenen Studienplatzes für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums deshalb abgewiesen wird, weil die Möglichkeit eines Weiterstudiums bis zum berufsqualifizierten Abschluß ungewiß ist.