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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.1995, Az.: 10 AZR 554/94

Sozialplan; Abfindung; Aufhebungsvertrag; Eigenkündigung; Geplante Betriebsänderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.04.1995
Aktenzeichen
10 AZR 554/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 10052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Cottbus 24.09.1992 - 1 Ca 2811/92

Fundstelle

  • AuR 1995, 372 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

(LS d. Redaktion) Der Anspruch auf eine Abfindung nach Sozialplan setzt im Falle des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages oder einer Eigenkündigung voraus, daß dieses auf Veranlassung des Arbeitgebers im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung geschehen ist.