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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1977, Az.: 5 AZR 373/76

Abhängigkeit; Musikbearbeiter; Freie Einteilung der Arbeitszeit; Arbeitnehmereigenschaft; Freier Mitarbeiter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.09.1977
Aktenzeichen
5 AZR 373/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 02.04.1976 - 3 Sa 75/73

Fundstellen

  • BB 1978, 761
  • DB 1978, 596 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Musikbearbeiter, der sich innerhalb der vom Sender gesetzten Bearbeitungsfristen seine Arbeitszeit frei einteilen kann, ist in der Regel kein Arbeitnehmer.