Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.11.1993, Az.: BVerwG 3 C 45/91
Heilpraktiker; Untersagung; Heilmagnetisieren
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.11.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 45/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13048
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH Mannheim 09.07.1991 - 9 S 961/90 (MedR 1992, 54)
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 HeilpraktG
Fundstellen
- BVerwGE 94, 269 - 279
- NJW 1994, 3024-3027 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1995, 56 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Für den Erlaß eines Verwaltungsaktes, mit dem die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz untersagt wird, fehlt es im Heilpraktikergesetz an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.
2. Wer berufs- oder gewerbsmäßig Menschen von körperlichen Beschwerden durch sogenanntes Heilmagnetisieren zu befreien sucht, indem er durch Muten mit einer Wünschelrute am unbekleideten Patienten feststellt, ob dieser "von Erdstrahlen befallen" sei, sodann die nach seiner Meinung befallenen Körperteile mit einer Flüssigkeit bestreicht und mit seinen Händen in geringem Abstand darüberfährt, um dadurch schädliche "Erdstrahlen zu entziehen", übt Heilkunde i. S. des Heilpraktikersetzes aus.