Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1956, Az.: 2 AZR 80/54
Wirksame Kündigung; Wortwahl; Maßgebliches Verhalten; Deklaratorische Äußerung; Auflösung des Arbeitsvertrags; Willensäußerungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.01.1956
- Aktenzeichen
- 2 AZR 80/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10100
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 26.11.1953 - III Sa 174/53
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung
- DB 1956, 212 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1956, 394
Amtlicher Leitsatz
1. Zu einer wirksamen Kündigung braucht der Kündigende nicht die Worte "kündigen" oder "Kündigung" zu gebrauchen. Es genügt jedes Verhalten, durch das er dem anderen Teil eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis zu lösen.
2. Auch einer in erster Linie nur deklaratorischen Äußerung kann hilfsweise der Wille zur Auflösung des Arbeitsvertrags entnommen werden.
3. Das Revisionsgericht kann Willensäußerungen unter Umständen auch selbständig auslegen.