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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1956, Az.: 2 AZR 80/54

Wirksame Kündigung; Wortwahl; Maßgebliches Verhalten; Deklaratorische Äußerung; Auflösung des Arbeitsvertrags; Willensäußerungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.01.1956
Aktenzeichen
2 AZR 80/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 26.11.1953 - III Sa 174/53

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung
  • DB 1956, 212 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1956, 394

Amtlicher Leitsatz

1. Zu einer wirksamen Kündigung braucht der Kündigende nicht die Worte "kündigen" oder "Kündigung" zu gebrauchen. Es genügt jedes Verhalten, durch das er dem anderen Teil eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis zu lösen.

2. Auch einer in erster Linie nur deklaratorischen Äußerung kann hilfsweise der Wille zur Auflösung des Arbeitsvertrags entnommen werden.

3. Das Revisionsgericht kann Willensäußerungen unter Umständen auch selbständig auslegen.