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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.03.2006, Az.: 2 BvR 2174/05

Verfassungsmäßigkeit der Beteiligung der Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt an den Stromkosten von Elektrogeräten; Anforderungen an das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache bei einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz; Voraussetzungen für das Bestehen einer Verfplichtungssituation

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.03.2006
Aktenzeichen
2 BvR 2174/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 11908
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Koblenz - 19.05.2005 - AZ: 7 StVK 202/05 - EA
LG Koblenz - 21.11.2005 - 7 StVK 518/05 - EA

Fundstellen

  • JuS 2006, XIV Heft 5 (Pressemitteilung)
  • wistra 2006, II Heft 5 (Kurzinformation)

Verfahrensgegenstand

1.
Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 19. Mai 2005 - 7 StVK 202/05 - EA - - 2 BvR 917/05

2.
Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 21. November 2005 - 7 StVK 518/05 - EA - - 2 BvR 2174/05

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Richter Broß,
die Richterin Lübbe-Wolff
und den Richter Gerhardt
gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Absatz 2 Buchstabe b BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 15. März 2006
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 19. Mai 2005 - 7 StVK 202/05 - EA - und vom 21. November 2005 - 7 StVK 518/05 - EA - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sachen werden an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für die Verfassungsbeschwerde-Verfahren zu erstatten.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerfG - 15.03.2006 - AZ: 2 BvR 917/05

Broß
Lübbe-Wolff
Gerhardt