Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.02.1969, Az.: VI ZR 218/67

Verkehrssicherungspflichtverletzung; Haftung des Grundstückseigentümers; Wasserschäden des Nachbarn; Beschädigung einer Trinkwasserleitung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.02.1969
Aktenzeichen
VI ZR 218/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1969, 542

Redaktioneller Leitsatz

Aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung haftet der Grundstückseigentümer seinen Nachbarn für Wasserschäden, wenn es auf seinem Grundstück bei Ausschachtungsarbeiten zur Beschädigung einer Trinkwasserleitung kommt, mit deren Vorhandensein gerechnet werden konnte.