Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 15.09.1977, Az.: 6 RKa 4/77

Angelegenheit des Kassenarztrechts; Kassenärztliche Vereinigung; Nichtkassenarzt; Abrechnung von Leistungen; Ermächtigung mit den Krankenkassen; Rechtsweg; Maßnahme des öffentlichen Rechts; Leistungen eines Belegarztes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.09.1977
Aktenzeichen
6 RKa 4/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10752
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 29.09.1976 - S 12 Ka 15/75

Fundstellen

  • BSGE 44, 244 - 252
  • NJW 1978, 1215 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Kann die KÄV einen Nichtkassenarzt zur Abrechnung bestimmter Leistungen nur "im Einvernehmen" mit den KK ermächtigen, so ist die Ermächtigung ein Akt der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und der KK und damit eine Angelegenheit des Kassenarztrechts iS des SGG § 12 Abs 3 S 1.

2. Auch wenn die Ermächtigung des Arztes nach den einschlägigen Bestimmungen den Abschluß eines Vertrages mit der KÄV erfordern sollte, ist die Ermächtigung eine Maßnahme des öffentlichen Rechts; im Streitfall ist deshalb der Sozialrechtsweg zulässig.

3. Leistungen, die ein im Krankenhaus angestellter Anästhesist auf Belegabteilungen mit kleinem Pflegesatz erbringt, sind keine - gesondert berechenbaren - Leistungen eines Belegarztes iS des BPflV § 3 Abs 2.

4. Gehören die genannten Leistungen des Krankenhausarztes nach seinem Vertragsverhältnis mit dem Krankenhausträger nicht zu seinen dienstlichen Aufgaben und ist es auch nicht möglich, sie in diese einzubeziehen, so kann der Arzt ausnahmsweise zur gesonderten Abrechnung seiner Leistungen gegenüber der KÄV ermächtigt werden, wenn ein dringendes, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis nach seiner Beteiligung an der stationären Versorgung der Versicherten besteht.