Bundesfinanzhof
Beschl. v. 18.07.1967, Az.: Gr. S. 7/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder eines Beistandes für ein Vorverfahren im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens; Erstattung von Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren zugezogenen Bevollmächtigten oder eines Beistandes
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 18.07.1967
- Aktenzeichen
- Gr. S. 7/66
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1967, 16814
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 90, 150 - 156
- BStBl II 1968, 56
- DStR 1968, 155 (amtl. Leitsatz)
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 18.07.1967 - AZ: Gr.S. 5/66
Weiteres Verbundverfahren:
BFH - 18.07.1967 - AZ: Gr.S. 6/66
Amtlicher Leitsatz
Die Entscheidung des Gerichts nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistandes für das Vorverfahren sei notwendig, gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren. Das Gericht des ersten Rechtszuges hat hierüber als Kostenfestsetzungsgericht von Amts wegen zu befinden, wenn ein Beteiligter die Erstattung von Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren zugezogenen Bevollmächtigten oder Beistandes begehrt.