Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.04.1985, Az.: BVerwG 5 C 42/82
Ausbildungsförderung; Einkommen; Berechnung; Einrede; Rückforderungsanspruch; Bewilligungszeitraum
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.04.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 42/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12515
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1986, 299
Amtlicher Leitsatz
Ein Steuerbescheid liegt i. S. § 24 II vor, wenn die Behörde von dem förderungsrechtlich relevanten Inhalt Kenntnis hat. - Das Begehren auf Aktualisierung der Einkommensberechnung als Einrede gegen einen im Zusammenhang mit der abschließenden Entscheidung nach § 24 II 3 geltend gem. Rückforderungsanspruch ist auch nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes zulässig.