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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.04.1985, Az.: BVerwG 5 C 42/82

Ausbildungsförderung; Einkommen; Berechnung; Einrede; Rückforderungsanspruch; Bewilligungszeitraum

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.04.1985
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 42/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12515
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1986, 299

Amtlicher Leitsatz

Ein Steuerbescheid liegt i. S. § 24 II vor, wenn die Behörde von dem förderungsrechtlich relevanten Inhalt Kenntnis hat. - Das Begehren auf Aktualisierung der Einkommensberechnung als Einrede gegen einen im Zusammenhang mit der abschließenden Entscheidung nach § 24 II 3 geltend gem. Rückforderungsanspruch ist auch nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes zulässig.