Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.01.2026, Az.: 2 ARs 203/24

Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.01.2026
Aktenzeichen
2 ARs 203/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2026, 12524
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:150126B2ARS203.24.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bayreuth - AZ: StVK 696-699/23
OLG Bamberg - AZ: 1 Ws 182-186/24

Verfahrensgegenstand

Beleidigung

Hinweis

Verbundenes Verfahren:
BGH - 15.01.2026 - AZ: 2 AR 106/24

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Senats vom 26. August 2024 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Die am 14. November 2025 verspätet eingegangene Anhörungsrüge ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat dargelegt hat.

2

Der Senat weist darauf hin, dass weitere Eingaben in dieser Sache nicht mehr beantwortet werden.

Menges
Zimmermann
Herold