Bundesfinanzhof
Beschl. v. 22.12.1969, Az.: V B 116/69
Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer; Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung; Vermeidung von Steuerausfällen nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozessausgang; Umsatzsteuerfreiheit; Tankstellenverwalter als selbstständiger Agent
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 22.12.1969
- Aktenzeichen
- V B 116/69
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1969, 12117
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BStBl II 1970, 127
- DB 1970, 284 (Volltext mit amtl. LS)
- DB (Beilage) 1972, 2 (amtl. Leitsatz)
- DB-Beilage 1972, 2 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1970, 1392 (Volltext mit amtl. LS)
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 22.12.1969 - AZ: V B 115/69
Amtlicher Leitsatz
Die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung dient einem öffentlichen Interesse: Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozeßausgang sollen vermieden werden. Dieses öffentliche Interesse entfällt, wenn mit Gewißheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozeßausgang zu erwarten ist.