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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.11.1978, Az.: 6 AZR 247/76

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds; Erforderlicher Umfang; Berufliche Tätigkeit; Richtwerten; Freistellungsstaffel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.11.1978
Aktenzeichen
6 AZR 247/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10140
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 13.01.1976 - 1 Sa 246/75

Fundstellen

  • BB 1979, 627
  • DB 1979, 899 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der erforderliche Umfang der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von seiner beruflichen Tätigkeit gemäß BetrVG § 37 Abs. 2 kann nicht nach sogenannten Richtwerten in Anlehnung an die Freistellungsstaffel des BetrVG § 38 Abs. 1 bemessen werden.