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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1992, Az.: IX ZR 222/91

Streitwert; Widerklage; Klage; Identität der Streitgegenstände

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.01.1992
Aktenzeichen
IX ZR 222/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 14880
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1992, 1404 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1992, 1129-1130 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schließen sich die Ansprüche von Klage und Widerklage dergestalt aus, daß die Zuerkennung des einen notwendig die Aberkennung des anderen bedingt, sind die Streitgegenstände identisch.