Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.01.1992, Az.: IX ZR 222/91
Streitwert; Widerklage; Klage; Identität der Streitgegenstände
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.01.1992
- Aktenzeichen
- IX ZR 222/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 14880
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW-RR 1992, 1404 (Volltext mit red. LS)
- WM 1992, 1129-1130 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Schließen sich die Ansprüche von Klage und Widerklage dergestalt aus, daß die Zuerkennung des einen notwendig die Aberkennung des anderen bedingt, sind die Streitgegenstände identisch.