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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.01.1970, Az.: 4 AZR 153/69

Vergütungsansprüche; Inkrafttreten des BAT; Ausschlußfristen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.01.1970
Aktenzeichen
4 AZR 153/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 16.01.1969 - 3 Sa 929/68

Fundstellen

  • BB 1970, 442
  • DB 1970, 688-689 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Vergütungsansprüche, die noch unter der Geltung TOA entstanden und fällig geworden waren, wurden mit Inkrafttreten des BAT von dessen Ausschlußfristen erfaßt, und zwar mit der Maßgabe, daß für bei Inkrafttreten des BAT nach dem Recht der TOA entstandene Ansprüche die Ausschlußfrist am 31.12.1961 endete.

2. Auch die Anwendung von Ausschlußfristen steht unter dem Grundgedanken des BGB § 242. Hierbei kommt jedoch dem Zweck der Anschlußfristen maßgebliche Bedeutung zu.