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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.03.1986, Az.: VIII ZR 64/85

Konkursverwalter; Prozeßführungsbefugnis; Beschlagnahme der Mietzinsforderung; Nebenkostenzahlung; Konkurs des Vermieters

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.03.1986
Aktenzeichen
VIII ZR 64/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13314
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 750 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 3206-3209 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 76 (amtl. Leitsatz)
  • ZIP 1986, 583-586

Amtlicher Leitsatz

1. Die Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters entfällt nicht dadurch, daß die rechtshängige Mietzinsforderung im Wege der Zwangsverwaltung des Mietgrundstücks beschlagnahmt wird.

2. Zur Frage der Wirksamkeit von Nebenkostenzahlungen, die der Mieter einer Eigentumswohnung im Konkurs des Vermieters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft leistet.