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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1983, Az.: 3 AZR 491/81

Betriebliche Übung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.11.1983
Aktenzeichen
3 AZR 491/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10221
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hamburg 06.10.1977 - 8 Ca 154/77
LAG Hamburg 14.08.1981 - 3 Sa 107/80

Fundstelle

  • EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes den Arbeitnehmern einer Dienststelle Arbeitsfreistellungen in fehlerhafter Anwendung der dafür bestehenden Verwaltungsvorschriften, so kann er damit eine betriebliche Übung begründen.

2. Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kann auf die unbefristete Weitergewährung der Vergünstigung nur vertrauen, wenn dafür besondere Anhaltspunkte vorliegen. Er muß im Zweifel damit rechnen, daß eine fehlerhafte Rechtsanwendung korrigiert wird.