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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.02.1982, Az.: II ZR 236/81

KG; Ausscheiden eines Gesellschafters; Verjährungsunterbrechung; Aufgelöste Gesellschaft; Sonderverjährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.02.1982
Aktenzeichen
II ZR 236/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • ZIP 1982, 576

Amtlicher Leitsatz

Eine an sich unterbrechungsgeeignete Handlung des Gesellschaftsgläubigers gegenüber der aufgelösten Gesellschaft unterbricht die mit der Eintragung der Auflösung angelaufene Sonderverjährung des § 159 HGB gegenüber dem Gesellschafter nicht, wenn die Forderung gegenüber der Gesellschaft bereits verjährt war.