Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.02.1982, Az.: II ZR 236/81
KG; Ausscheiden eines Gesellschafters; Verjährungsunterbrechung; Aufgelöste Gesellschaft; Sonderverjährung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.02.1982
- Aktenzeichen
- II ZR 236/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12293
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- ZIP 1982, 576
Amtlicher Leitsatz
Eine an sich unterbrechungsgeeignete Handlung des Gesellschaftsgläubigers gegenüber der aufgelösten Gesellschaft unterbricht die mit der Eintragung der Auflösung angelaufene Sonderverjährung des § 159 HGB gegenüber dem Gesellschafter nicht, wenn die Forderung gegenüber der Gesellschaft bereits verjährt war.