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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.09.1984, Az.: BVerwG 4 C 20/81

Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzungsvertrag; Gebäude; Genehmigung; Sanierungsziele; Konkretisierung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.09.1984
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 20/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11892
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 70, 83 - 91
  • BauR 1985, 189
  • DVBl 1985, 116-118 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 278-280 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 109 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Zur Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs-, insbesondere Mietverträgen für Räume, die sich in einem Gebäude befinden, daß noch errichtet werden muß.

Die Genehmigung kann nur versagt werden ( Abs.3), wenn die Sanierungsziele in ihren Grundzügen konkretisiert sind. Das Maß der Konkretisierung richtet sich nach den zunehmenden Konkretisierungsanforderungen im Laufe des

fortschreitenden Sanierungsverfahrens.