Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1972, Az.: 5 AZR 350/72
Verschuldensbegriff; Trunksucht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 350/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10037
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 24.05.1972 - 2 Sa 144/72
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 LohnFG
- § 286 ZPO
Fundstellen
- BAGE 24, 477 - 480
- DB 1973, 579-580 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1972, 2403 (Volltext)
- MDR 1973, 439 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1430-1431 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1973, 479 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Verschuldensbegriff in § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG.
2. Trunksucht und deren Folgen sind nach der Lebenserfahrung, jedenfalls in aller Regel, selbstverschuldet.
3. Die Verschuldensprüfung ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Trinkerei durch den später trunksüchtig Gewordenen abzustellen. In diesem Stadium weiß heute der verständige Mensch, daß übermäßiger Alkoholgenuß zur Trunksucht führen kann.
4. Der Arbeiter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß ihn nach den im konkreten Fall ausnahmsweise gegebenen Umständen an der Trunksucht kein Verschulden trifft.