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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1972, Az.: 5 AZR 350/72

Verschuldensbegriff; Trunksucht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1972
Aktenzeichen
5 AZR 350/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 24.05.1972 - 2 Sa 144/72

Fundstellen

  • BAGE 24, 477 - 480
  • DB 1973, 579-580 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1972, 2403 (Volltext)
  • MDR 1973, 439 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1430-1431 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1973, 479 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Verschuldensbegriff in § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG.

2. Trunksucht und deren Folgen sind nach der Lebenserfahrung, jedenfalls in aller Regel, selbstverschuldet.

3. Die Verschuldensprüfung ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Trinkerei durch den später trunksüchtig Gewordenen abzustellen. In diesem Stadium weiß heute der verständige Mensch, daß übermäßiger Alkoholgenuß zur Trunksucht führen kann.

4. Der Arbeiter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß ihn nach den im konkreten Fall ausnahmsweise gegebenen Umständen an der Trunksucht kein Verschulden trifft.