Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1967, Az.: 12 RJ 420/65
Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau; Unterhaltsfähigkeit; Einkommensloser Ehemann; Zumutbare Erwerbstätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.05.1967
- Aktenzeichen
- 12 RJ 420/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10607
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1265 RVO
- § 61 Abs. 2 EheG
Fundstellen
- BSGE 27, 1 - 6
- MDR 1967, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1967, 2281-2282 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Unterhaltsfähigkeit des geschiedenen Ehemannes - als Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch der früheren Ehefrau - entfällt nicht, wenn er es unterläßt, einer ihm zuzumutenden und sich ihm bietenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, und wenn er allein aus diesem Grunde kein Einkommen hat, von dem er seiner früheren Ehefrau Unterhalt leisten könnte.
Der selbständig berufstätige geschiedene Ehemann muß unter Umständen in eine abhängige Beschäftigung zurückkehren, um die für den Unterhalt an die frühere Ehefrau notwendigen Mittel zu erwerben.