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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.07.1993, Az.: BVerwG 4 B 110/93

Baugenehmigung; Zivilrechtliche Hindernisse; Rechtsschutzinteresse

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.07.1993
Aktenzeichen
BVerwG 4 B 110/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1994, 482-483 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ob der Verwertung einer erstrebten Baugenehmigung "schlechthin" nicht ausräumbare zivilrechtliche Hindernisse mit der Folge entgegenstehen, daß das Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage zu verneinen ist, unterliegt der Beweiswürdigung der Verwaltungsgerichte.