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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1976, Az.: 5 AZR 506/75

Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Vergleich; Lohnfortzahlungsanspruch; Ausgleichsquittung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.06.1976
Aktenzeichen
5 AZR 506/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 11.06.1975 - 6 Sa 341/75

Fundstellen

  • DB 1976, 2118-2119 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • MDR 1977, 81-82 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 1213-1215 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1977, 362

Amtlicher Leitsatz

1. Ein nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossener Vergleich, durch den der Arbeitnehmer seinem früheren Arbeitgeber einen fälligen Lohnfortzahlungsanspruch erläßt, ist nicht nach §§ 9 LFZG, 134 BGB unwirksam.

2. Ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine Ausgleichsquittung einen Erlaß von Lohnfortzahlungsansprüchen enthalten kann, bleibt offen.